Das Seetestament ist ein Nottestament. Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten. Das Seetestament wird unwirksam, wenn der Erblasser 3 Monate nach der Testamentserrichtung noch lebt. Die Frist ist allerdings gehemmt, solange der Erblasser außer Stande ist, vor einem Notar sein Testament zu errichten. Der Erblasser muss die Beurkundung durch die drei Zeugen noch erleben und die Urkunde unterschreiben. Weiter darf ein Zeuge auch nicht Bedachter im Testament sein.
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