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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Stiftung

Eine Stiftung ist ausgerichtet auf einen bestimmten, selbstlosen Zweck. Dieser Zweck wird bei der Gründung festgelegt und ist später nur noch in Ausnahmefällen abänderbar. Die Zweckverfolgung ist nachhaltig, wobei der Stiftung hierfür finanzielle Mittel, sei es für den Stiftungsstock oder zur schnellen Verwendung, zur Verfügung gestellt werden. Die Stiftung verfügt über ein Mindestmaß an Organisation, welche in der Stiftungssatzung festgelegt werden muss. 

Bei einer Stiftung ist zu unterscheiden zwischen einer selbständigen Stiftung und einer unselbständigen Stiftung, welche auch treuhänderische Stiftung genannt wird. Mittlerweile gibt es noch die sog. Verbrauchsstiftung. Hier ist die Stiftungszeit auf einen Zeitraum von größer als 10 Jahren angelegt und der Stiftungszweck kann jedes Jahr mit Stiftungsvermögen erreicht werden, bis das Stiftungsvermögen aufgebraucht ist. 

Die Stiftung selbst steht unter der Aufsicht des zuständigen Finanzamtes. Die Stiftung unterliegt insbesondere den Regelungen der Abgabenordnung.


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