Singularsukzession ist die erbrechtliche Nachfolge in einzelne Nachlassgegenstände. Dies gibt es im deutschen Erbrecht nicht. Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Universalsukzession. Dies bedeutet, dass mit dem Tod des Erblassers dessen gesamtes Vermögen auf den Erben kraft Gesetzes übergeht.
Will der Erblasser bestimmten Personen einzelne Gegenstände zukommen lassen, so muss er dies ausdrücklich in seinem Testament durch ein Vermächtnis bzw. bei Miterben durch eine sog. Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnisse anordnen.
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