nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Bürgermeistertestament

Das Bürgermeistertestament ist ein Unterfall eines Nottestaments, welches der Erblasser vor dem Bürgermeister der Gemeinde errichtet, in der er sich gerade aufhält und wenn es zu befürchten ist, dass er sterben wird, ehe es ihm möglich sein wird, bei einem Notar ein Testament zu errichten. Neben dem Bürgermeister sind zwei Zeugen hinzuzuziehen. Das Bürgermeistertestament verliert seine Wirksamkeit, wenn der Erblasser nach Testamentserrichtung noch drei Monate lebt. Der Erblasser muss auch die Beurkundung des Bürgermeisters noch erleben und die Urkunde unterschreiben. Der Bürgermeister und die beiden Zeugen dürfen im Testament nicht bedacht werden.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Capital 2022Focus 2023Focus 2022Focus 2021Focus 2020WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht