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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Bürgermeistertestament

Das Bürgermeistertestament ist ein Unterfall eines Nottestaments, welches der Erblasser vor dem Bürgermeister der Gemeinde errichtet, in der er sich gerade aufhält und wenn es zu befürchten ist, dass er sterben wird, ehe es ihm möglich sein wird, bei einem Notar ein Testament zu errichten. Neben dem Bürgermeister sind zwei Zeugen hinzuzuziehen. Das Bürgermeistertestament verliert seine Wirksamkeit, wenn der Erblasser nach Testamentserrichtung noch drei Monate lebt. Der Erblasser muss auch die Beurkundung des Bürgermeisters noch erleben und die Urkunde unterschreiben. Der Bürgermeister und die beiden Zeugen dürfen im Testament nicht bedacht werden.


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