Ein Erblasser kann auch in Form eines Briefes eine letztwillige Verfügung, demnach ein Testament, errichten. Dies folgt daraus, dass das Formerfordernis der eigenhändigen Erstellung des Testaments und die Unterschrift in diesem Testament niedergelegt ist. Es muss dabei natürlich immer geprüft werden, ob nicht eventuell ein Wunsch des Erblassers vorliegt oder nur ein persönlicher Brief. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte immer ein eigenes Testament erstellt werden. Hierbei ist es immer wichtig, die Überschrift „Testament“ zu erwähnen.