Ein sog. Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Die Ehegatten setzen sich im ersten Erbfall gegenseitig zu Alleinerben ein. Weiter wird bestimmt, an welche Person bzw. welche Personen dann die Nachlassmasse beim Tod des letztversterbenden Ehegatten übergehen soll. Im Regelfall sind dies die Abkömmlinge, es können jedoch auch dritte Personen oder gemeinnützige Organisationen sein. Hintergrund des Berliner Testaments ist, dass das gemeinsame Ehegattenvermögen in der sog. Kernfamilie verbleiben soll. Weiter wird der überlebende Ehegatte abgesichert. Es muss jedoch beachtet werden, dass im ersten Erbfall die Kinder einen Pflichtteilsanspruch haben. Weiter muss das Berliner Ehegattentestament steueroptimiert werden und es muss immer überlegt werden, ob der überlebende Ehegatte noch Abänderungen hinsichtlich der Erbeinsetzung oder hinsichtlich Vermächtnissen durchführen kann. Das Berliner Testament hat noch weitere zahlreiche Inhalte, deren Aufzählung und Erläuterung diesen Rahmen „sprengen“ würde. Es kann ebenso bei Patchwork-Familien angewendet werden. Dort wird verhindert, dass in Fall des Erstversterbens das Vermögen in der anderen Familie „landet“.
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