nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Behindertentestament

Erhält ein behindertes Kind Sozialleistungen vom Staat, so hat der Staat das Anrecht, wenn das behinderte Kind etwas erbt, diese Vermögensmasse auf sich überzuleiten. Hintergrund ist, dass Sozialleistungen zunächst als sog. Darlehen gewährt werden. Der Erblasser kann diesen Zugriff des Staates jedoch durch ein sog. Behindertentestament verhindern. Er muss dabei das behinderte Kind zum sog. nicht-befreiten Vorerben mit einer Erbquote oberhalb dessen Pflichtteilsquote einsetzen und diesen Nachlassbestandteil dann durch einen Testamentsvollstrecker verwalten lassen. Der BGH hat dieses Konstrukt in seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 1993 gebilligt, es ist nicht sittenwidrig und verstößt nicht gegen das Prinzip der Subsidiarität bei sozialstaatlichen Leistungen. Im Rahmen des sog. Behindertentestaments müssen dem Testamentsvollstrecker dann genaue Anweisungen gegeben werden, wann er welche Leistungen zu welchem Zeitpunkten dem behinderten Kind erbringen kann, ohne dass es zu einer Kürzung von staatlichen Leistungen kommt.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Capital 2022Focus 2023Focus 2022Focus 2021Focus 2020WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht