Die Beerdigungskosten hat der Erbe des Erblassers zu tragen. Werden die Beerdigungskosten zunächst von einem Dritten bezahlt, so kann er sich später an den Erben wenden. Ist der Nachlass negativ, so übernimmt das Sozialamt zunächst die Bestattung. Anschließend wendet sich dann das Sozialamt an die bestattungsverpflichteten Angehörigen und setzt dort Kosten durch. Dies ist im öffentlichen Recht geregelt.
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