nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung

Hat der Erblasser ein Testament in der amtlichen Verwahrung hinterlegt, hat er jederzeit die Möglichkeit, die Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung zu verlangen. Hier muss allerdings differenziert werden zwischen einem selbst erstellten Testament und einem vor einem Notar erstellten Testament:

Hat der Erblasser das Testament selbst handschriftlich erstellt, so wird dieses Testament durch die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung nicht unwirksam. Der Erblasser muss demnach später weiterhin eine Handlung durchführen, damit das Testament unwirksam wird. Er kann die Testamentsurkunde vernichten, durchstreichen und entwerten. Bei einem notariellen Testament wird durch die Rücknahme das Testament sofort unwiderruflich unwirksam. 

Es ist weiter zu beachten, dass die Rückgabe eines verwahrten Testaments nur an den Erblasser bzw. bei Ehegatten an die beiden Erblasser persönlich übergeben werden kann. Es müssen demnach bei Ehegatten beide Ehegatten persönlich anwesend sein. Über die Folgen der Rücknahme und die Unterscheidung zwischen handschriftlichen und notariellen Testament werden Sie bei der Rücknahme belehrt. 

Noch ein Hinweis: Auch wenn Sie ein Testament hinterlegt haben, können Sie zu Hause einen Nachtrag zum Testament erstellen. Der Nachtrag muss nicht ausdrücklich hinterlegt werden. Wird das Nachtragstestament nicht hinterlegt besteht allerdings natürlich das Risiko, dass dieser Nachtrag „verschwindet“. Die Unterdrückung eines Testaments bzw. Vernichtung ist allerdings eine Straftat, nämlich eine Urkundenunterdrückung.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Capital 2022Focus 2023Focus 2022Focus 2021Focus 2020WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht