nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Rechenschaftslegung

Rechenschaftslegung bedeutet, dass der Verpflichtete neben der Rechnungslegung ferner Mitteilungen über Tatsachen machen muss, deren Kenntnis für den Berechtigten zur Beurteilung der durch den Rechenschaftslegungsverpflichteten getätigten Geschäftsvorgänge erforderlich ist. Am Häufigsten befindet sich ein solcher Anspruch gegen den Bevollmächtigten aufgrund einer Vorsorgevollmacht oder Bankvollmacht gemäß § 666 BGB. 

Der Bevollmächtigte sollte sich über die Rechenschaftslegung immer im Klaren sein und die notwendigen Belege nicht wegwerfen bzw. immer versuchen, eine Rechenschaftslegung bereits gegenüber dem Erblasser zu dessen Lebzeiten durchzuführen und sich vom Erblasser Entlastung erteilten zu lassen.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Focus 2023Focus 2022Focus 2021Focus 2020WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht