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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Restpflichtteil

Beim Rentenvermächtnis erhält der Vermächtnisnehmer eine lebenslange oder zeitlich befristete Rentenzahlung vom Erblasser zugewandt. Der Erblasser kann beispielsweise eine Vermächtnissumme dergestalt als Vermächtnis zuwenden, dass der Vermächtnisnehmer monatlich einen Geldbetrag für eine bestimmte Zeit erhält. Der Begünstigte wird dadurch versorgt. Vielfach erfolgt dies auch in dem Rahmen, in dem der Vermächtnisnehmer berechtigt ist, innerhalb des sozialrechtlich anrechnungsfreien Beträge Gelder zu erhalten. Hier muss dann evtl. auch über eine Dauertestamentsvollstreckung in diesem Zusammenhang nachgedacht werden, damit der Sozialstaat auf dieses Rentenvermächtnis nicht zugreifen kann.


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