Wertsicherungsklauseln sind im Regelfall bei Vermächtnissen bezüglich Geldbeträgen oder Übernahmevermächtnissen enthalten. Vielfach ist in diesen Fällen streitig, ob der in der Verfügung von Todes wegen festgelegte Betrag auf den Todestag von der Inflation zu bereinigen und nach dem aktuellen, vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten, Verbraucherindex zu indexieren ist. Hier gilt die Regel, dass ohne ausdrückliche Wertsicherungsklausel diese nicht durchzuführen ist.
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