Universalsukzession bedeutet im deutschen Erbrecht, dass der Erbe mit allen Rechten und Pflichten in die Position des Erblassers einrückt. Der Erbe wird automatisch durch Gesetz Eigentümer, Besitzer, Forderungsinhaber, Gläubiger und Schuldner, so wie es auch beim Erblasser war. Der Nachlass geht als Ganzes bzw. als Einheit auf ihn über.
Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so bedeutet der Grundsatz der Universalsukzession, dass er dies nicht hinsichtlich bestimmter Gegenstände tun kann. Eine Erbschaft kann nur insgesamt angenommen oder ausgeschlagen werden.
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