Das Zentrale Testamentsregister für Deutschland wird seit dem 01.01.2012 von der Bundesnotarkammer in Berlin geführt. Das Register dient dem Auffinden von amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden. Es werden dort die Verwahrangaben zu notariellen Urkunden und in besondere amtliche Verwahrung gegebene eigenhändige Testamente aufgenommen. Bei notariellen Urkunden ist die Registrierung verpflichtend.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.
Kontakt