Die Ortsangabe ist keine Mussvorschrift bei der Erstellung eines handschriftlichen Testaments. Jedoch sollte der Ort genauso wie das Datum der Testamentserstellung angegeben werden, damit es darüber keine Zweifel an der Gültigkeit des Testamentes gibt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.
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