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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Öffentliches Testament

Ein öffentliches Testament ist ein vor einem Notar erstelltes Testament. Hier hat der Erblasser die Möglichkeit, dem Notar ein Schriftstück zu übergeben und dem Notar gegenüber zu erklären, dass diese Schrift seinen letzten Willen enthalte. Die Übergabe kann offen oder verschlossen erfolgen. Die Schrift selbst braucht hier nicht vom Erblasser handschriftlich geschrieben worden sein. 

Das öffentliche Testament kann als Einzeltestament oder als Ehegattentestament erstellt werden. Im Gegensatz hierzu ist das handschriftliche eigen erstellte Testament ebenso möglich. Dies können Einzelpersonen sowie Ehegatten durchführen. Dabei ist zu beachten, dass das Testament handschriftlich von Anfang bis zum Ende geschrieben werden muss und zu unterschreiben ist. Bei einem gemeinsamen Ehegattentestament müssen selbstverständlich beide Ehegatten unterschreiben.


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