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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Hinterlegung

Die Hinterlegung eines Testaments ist die besondere amtliche Verwahrung. Ein selbst erstelltes Testament kann beim zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht hinterlegt werden. Dabei muss der Erblasser persönlich vor Ort sein und seine Geburtsurkunde mitbringen. Die Hinterlegung selbst kostet einmalig 75,00 € Bearbeitungsgebühr und 18,00 € für die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister in Berlin. Das Geburtsstandesamt des zukünftigen Erblassers erhält auch eine Nachricht dahingehend, dass der Erblasser bei diesem Amtsgericht ein Testament hinterlegt hat. Verstirbt der Erblasser, so wird auf jeden Fall sein hinterlegtes Testament eröffnet. Zu beachten ist, dass bei einer späteren Hinterlegung, beispielsweise eines Nachtrags, wieder eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € einmalig zu bezahlen ist. Wird das handschriftliche Testament später aus der Hinterlegung herausgenommen, so bleibt es wirksam! Im Unterschied zu einem bei einem Notar erstellten Testament, welches zwingend zu hinterlegen ist, bleibt das selbst erstellte handschriftliche Testament wirksam. Das notarielle Testament wird mit der Herausnahme aus der Hinterlegung unwirksam. Hierüber werden Sie bei der Herausnahme belehrt.


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