Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Eine Firma kann, wie jeder Gegenstand, vererbt werden. Hier sind keine erbrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Einzig der Firmennachfolger muss hinsichtlich seiner Haftung die Regelungen der §§ 22, 25, 27 HGB beachten.
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