Der Verbraucherpreisindex für Deutschland beurteilt die Geldwertentwicklung. Er hieß früher Lebenshaltungskostenindex. Es wird dabei die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen, gemessen. Es wird dabei gemessen, inwieweit sich die Kaufkraft des Geldes im Zeitverlauf geändert hat. Die Indexierung ist im Erbrecht bei lebzeitigen Zuwendungen an Abkömmlinge im Bereich der Ausgleichung unter Kindern als Miterben bzw. bei der Ausgleichung bei Kindern im Pflichtteilsrecht zu beachten. Dabei muss der Wert der Zuwendung auf den Todestag umgerechnet werden.