Das Quotenvermächtnis ist eine Sonderform des Vermächtnisses. Hier ordnet der Erblasser an, dass der Vermächtnisnehmer nur eine gewisse Quote entweder vom gesamten Nachlass oder beispielsweise von einem Bankguthaben erhalten soll. Der Quotenvermächtnisnehmer muss sich zur Erfüllung an den Erben wenden. Das Vermächtnis verjährt innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erblasser und des Inhalts der letztwilligen Verfügung, in welcher das Vermächtnis ausgesetzt wurde, mit Beginn des nächsten Jahres.
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