Aktuelles aus der Kanzlei
Die Termine der beiden kostenlosen Vorträge von Herrn FAErbR Thomas Maulbetsch bei der Volkshochschule Buchen wurden heute im Programmheft der VHS Buchen veröffentlicht.
Der Vortrag "Berliner (Ehegatten-)Testament findet am Dienstag, 29.11.2016, 19.00-20.30 Uhr im vhs-Haus 2, im o ...
→ mehrDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.06.2016 – IV ZR 474/15 – seine sog. Genussverzichtsrechtsprechung im Rahmen eines Übergabevertrages, die bis dato nur hinsichtlich eines Nießbrauchs vorlag, für ein vorliegendes Wohnungsrecht spezifiziert.
Eine sehr wic ...
→ mehrDer Südhessen Morgen Lampertheim veröffentlichte heute auf Seite 23 einen Bericht zum Vortrag von FAErbR Thomas Maulbetsch vom 09.03.2016 bei der Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V. in deren Räumen in Bensheim.
Vor fast 100 Zuhörern erläuterte der ...
→ mehrHerr FAErbR Thomas Maulbetsch hielt diese Woche für den WWF-Deutschland wiederum zwei Vorträge zu den Themen "Vorsorgende Verfügungen und erbrechtliche Nachfolge" in Bremen und Hamburg.
Vor über insgesamt 200 Zuhöhreren wurden die Vorsorgevollmacht bzw. die Patiente ...
→ mehrDie Hagen Law School hat heute die neue Kurseinheit zum "Internationalen Erbrecht" auf ihrer Lernplattform veröffentlicht.
Herr FAErbR hat eine gänzlich neue Kurseinheit verfasst, da das Internationale Erbrecht in Deutschland durch die Geltung der EU-Erbrechtsreform ab dem 17.08.2015 gese ...
→ mehrDie Volkshochschule Buchen hat heute ihr Programmheft für den Zeitraum Februar bis August 2016 veröffentlicht.
Herr FAErbR Thomas Maulbetsch hält dabei die beiden folgenden Vorträge:
1.
Mittwoch, 02.03.2016, 19.00 Uhr "Meine - Deine - Unsere Kinder" - Testamentsgestaltung bei ...
→ mehrDie Europäische Erbrechtsverordnung wird auf alle Todesfälle, die ab dem 17.08.2015 eintreten, angewendet. Sie gilt in allen EU-Staaten außer Dänemark, Irland und Großbritannien.
Sie ist auch anwendbar im Verhältnis zu Staatsangehörigen außerhalb der teiln ...
→ mehrDas Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 23.09.2024 – 33 Wx 325/23 – die folgende Fallgestaltung zu entscheiden:
Der Erblasser war in dritter Ehe verheiratet und ist 2022 verstorben. Aus seiner ersten Ehe die Beteiligte zu 1, aus seiner zweiten Ehe der Beteiligte zu 2 he ...
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