Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.06.2016 – IV ZR 474/15 – seine sog. Genussverzichtsrechtsprechung im Rahmen eines Übergabevertrages, die bis dato nur hinsichtlich eines Nießbrauchs vorlag, für ein vorliegendes Wohnungsrecht spezifiziert.
Eine sehr wichtige Rechtsprechung zum Beginn der Abschmelzungsfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB für Pflichtteilsansprüche missliebiger Kinder. Der Bundesgerichtshof stellt konkrete Anforderungen an den Fristbeginn bei einem Wohnungsrecht. Es ist demnach ein wegweisendes Urteil für die juristische Praxis im Bereich der Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen (Rechtsanwalt Maulbetsch ist Mitautor im Fachbuch "Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden"), welches auch für Schenkungen vor dem 1.1.2010 Anwendung findet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.
Kontakt