Herr Rechtsanwalt Thomas Maulbetsch wird am Montag, 22.04.2024 in Buchen im VHS-Haus 2, Kursraum oben, Kellereistr. 31, 74722 Buchen einen Vortrag zu der Thematik "Pflichtteil - Segen oder Fluch" halten.
Wenn ich als Erblasser meinen letzten Willen in einer Form von Testament oder Erbvertrag erstelle, kann ich frei entscheiden, welche Personen ich bedenke, und welche Personen ich von meinem Erbe ausschließe. Diese Freiheit der freien Auswahl der Erben und Berechtigten ist jedoch durch zahlreiche Regularien beschränkt. Eine Beschränkung ist der sog. Pflichtteilsanspruch. Er wird umgangssprachlich auch als Pflichtteil bezeichnet. Der Pflichtteilsanspruch bestimmt, dass die nächsten lebenden Verwandten des Erblassers eine Mindestteilhabe am Nachlass haben müssen. Dies bedeutet, dass die nächsten lebenden Verwandten, obwohl sie im Testament enterbt sind, einen Geldanspruch gegenüber dem Erben haben.
Die hochkomplexe Materie Pflichtteilsrecht wird anhand verständlicher Beispielen dargestellt.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.
Kontakt