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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
06.11.2020

COVID 19 und Patientenverfügung

Liebe Leserinnen und Leser,

aufgrund zahlreicher Nachfragen meiner Mandanten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass Sie keine Angst haben müssen, dass Sie beim Vorhandensein einer Patientenverfügungen bei einer COVID 19 - Behandlung nicht beatmet oder nicht behandelt werden würden.

Die Patientenverfügungen regeln bestimmte Behandlungssititionen und die Anweisungen an den behandelnden Arzt, wie er sich zu verhalten hat. Nur für diese Situationen gilt beispielsweise Ihre Anweisung, dass Sie eine künstliche Beatmung ablehnen.

Patientenverfügung regelt normalerweise Behandlungsabbruch am Lebensende

Mit der Patientenverfügung wird im Regelfall der Zustand am Ende eines Lebens geregelt, weil die Mitbürger nicht durch Apparate sinnlos am Leben erhalten werden möchten. Es handelt sich um Situationen des unmittelbaren Sterbevorgangs, das Endstadium einer leider unheilbaren Krankheit oder den sog. Hirntod.

Beatmung bei COVID 19 ist auf Heilung ausgerichtet

Wenn Sie mit einer COVID 19 - Erkrankung in ein Krankenhaus eingeliefert werden, ist Ihre Behandlung auf Ihre Heilung ausgerichtet. Somit erhalten Sie auf jeden Fall eine künstliche Beatmung, da die Behandlung auf Heilung von Ihnen ausgerichtet ist.

 

Ich hoffe, ich konnte Sie mit meinen Ausführungen beruhigen.

 

Bleiben Sie und Ihre Lieben bitte alle gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Maulbetsch






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