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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
13.08.2019

Fachaufsatz zur Verjährung von Vermächtnisansprüchen von Herrn Fachanwalt für Erbrecht Thomas Maulbetsch veröffentlicht

Herr Fachanwalt für Erbrecht Thomas Maulbetsch hat zusammen mit seinem Kollegen Herrn Fachanwalt für Erbrecht Wolfgang Roth in der Fachzeitschrift NJW-Spezial einen Fachaufsatz zum Thema „Praxisfragen zur Verjährung von Vermächtnissen“ veröffentlich.

Die beiden Obrigheimer Erbrechtspezialisten haben dabei zunächst den Begriff „Vermächtnis“ erläutert und die Regelverjährung bei Vermächtnissen dargestellt. Es wurde weiter die spezielle Verjährung bei Grundstücksvermächtnissen anhand der aktuellen Rechtsprechung und den Gegenmeinungen erläutert sowie die Hemmung, Unterbrechung und den Neubeginn der Verjährung bei Vermächtnissen. Den Abschluss bildetet ein Formulierungsbeispiel für die mögliche Verlängerung der Verjährungsfrist durch den Erblasser selbst in seinem Testament. Beide Erbrechtspraktiker haben bereits im Jahr 2013 das Buch „Vermächtnisrecht“ im C.H. Beck Verlag mit Herrn Fachanwalt für Erbrecht Johannes Schulte aus Berlin veröffentlicht.

Die NJW-Spezial ist eine alle zwei Wochen veröffentlichte Zeitschrift als Beilage zur Neuen Juristischen Wochenzeitung (kurz: NJW), welche „die wichtigsten Informationen zu zentralen Rechtsgebieten“ enthält, so die Redaktion der NJW-Spezial. Sie enthält aus den juristisch für den Praktiker wichtigsten bedeutsamsten Rechtsgebieten Artikel – wie beispielsweise „Praxisfragen zur Verjährung von Vermächtnissen“ – und Resümees von Entscheidungen, jedoch keinerlei Entscheidungen in der vollen Abfassung des Urteils. Nach der Rechtsprechung ist jeder Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die in der NJW veröffentlichten Urteile auszuwerten und zu kennen.






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