Das Nachrichtenmagazin FOCUS hat in seinem Sonderheft Oktober 2018 FOCUS-Spezial "Deutschlands Top-Anwälte" Herr FAErbR Thomas Maulbetsch abermals als einen von 71 TOP-Anwälten im Erbrecht gelistet.
Bereits in den Sonderheften Oktober 2013, Oktober/November 2014, Oktober 2015, Oktober 2016 und Oktober 2017 war Herr FAErbR Thomas Maulbetsch im jeweiligen FOCUS-Spezial als einer von „Deutschlands Top-Anwälten“ im Erbrecht gelistet.
Sein Kollege der Fachanwaltskanzlei für Erbrecht Roth & Maulbetsch, Herr FA ErbR Wolfgang Roth, ist ebenso im FOCUS-Spezial 2018 als Top-Anwalt im Erbrecht aufgeführt. Somit ist die Fachanwaltskanzlei Roth & Maulbetsch eine der ganz wenigen Kanzleien in Deutschland, die sogar mit zwei Anwälten in dieser Liste vertreten und die einzige Kanzlei deutschlandweit, die ausschließlich im Erbrecht tätig ist!
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