Den Nachkommen, dem Ehepartner und, wenn keine Nachkommen vorhanden sind, auch den Eltern eines Erblassers steht auch dann ein Teil des Erbes zu, wenn Sie per Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Diese Mindestbeteiligung am Erbe wird Pflichtteil genannt.
Pflichtteilsberechtige müssen Ihren Anspruch den Erben gegenüber selbst geltend machen und ihren Pflichtteil aktiv einfordern. Nicht selten stoßen sie dabei auf Schwierigkeiten. Wenn es Ihnen auch so geht und Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche benötigen, bin ich gern für Sie da und unterstütze Sie umfassend dabei, Ihr Recht durchzusetzen. Unter anderem kann ich im Hinblick auf den Pflichtteil Folgendes für Sie tun:

Als Erbrechtsexperte in Obrigheim verfüge ich über eine langjährige Erfahrung in Sachen Erbrecht. Daher kann ich Ihnen bei allen erbrechtlichen Problemen und Fragestellungen behilflich sein und mit Ihnen gemeinsam die bestmögliche Lösung ermitteln.
Ich berate Sie auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten.
Sie erhalten zeitnah nach Ihrer Kontaktaufnahme einen Termin.
Zu Beginn des Mandats kläre ich Sie umfassend über alle eventuell entstehenden Kosten auf.
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Gerne auch per E-Mail: info@erbrechtexperte.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.
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