Hier möchte ich Ihnen ausgewählte Neuigkeiten aus dem Bereich des Erbrechts vorstellen - weitere news enthält meim Blog www.erbrechtblog.de
Einkommensteuerschuld des Erblassers für das Todesjahr ist eine Nachlassverbindlichkeit

Nach § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe auch für die Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, z. B. noch nicht bezahlte Einkommensteuer. Diese Schulden können nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG vom Wert der Erbschaft abgezogen werden.

Streitig war aber, ob dies auch für die Steuerschulden gilt, die im Todesjahr des Erblassers entstehen. Das Finanzgericht Niedersachsen hatte dies verneint, weil die Einkommensteuer erst am Ende eines Kalenderjahres entsteht. Der Bundesfinanzhof vertritt in seiner Entscheidung vom 04.07.2012, Az. A II R 15/11, eine andere Meinung. Danach kommt es nicht darauf an, wann die Steuer rechtlich entsteht, nämlich am Ende eines Jahres, sondern nur darauf, ob der Erblasser vor seinem Tod eine steuerlich relevante Tätigkeit entfaltet hat.

Im entschiedenen Fall ging es darum, dass 2004 der Erblasser verstarb und die Erben, die für dieses Jahr berechneten Steuern nachzahlen mussten. Dies taten sie auch. Das Finanzamt lehnte es aber ab, die für das Jahr 2004 entstandenen Steuern als Nachlassverbindlichkeit vom Wert der Erbschaft abzuziehen.

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass das Finanzamt zu Unrecht die für das Jahr 2004 entstandenen Steuern nicht vom Wert des Nachlasses abgezogen hat. Der Bundesfinanzhof ist sogar noch einen Schritt weitergegangen und hat ausgeführt, dass selbst dann, wenn Eheleute zusammen veranlagt werden, die vom Erblasser herrührenden Steuern rausgerechnet und als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden können.

 
Vorträge für den WWF Deutschland im April 2013 in Frankfurt und Bad Tölz zum Thema "Erbrecht und Testamentsgestaltung"
FAErbR Thomas Maulbetsch hat für den WWF Deutschland nach den bisherigen Vorträgen in Berlin, Köln, Nürnberg, Stuttgart, Wiesbaden, Hannover, Regensburg, München und Düsseldorf am Donnerstag, 4. April 2013 in Frankfurt/Main im Gesellschaftshaus Palmengarten im Palmengarten, Palmengartenstr. 11, 60325 Frankfurt und am Mittwoch, 17. April 2013 in Bad Tölz im Kurhaus, Ludwigstr. 25, 83646 Bad Tölz bei jeweils freiem Eintritt einen Vortrag zu den Bereichen "Erbrecht und Testamentsgestaltung" gehalten. Folgende Themen wurden in den Vorträgen vorgestellt:

WWF Deutschland - allgemeine Informationen über die Naturschutzarbeit des WWF Deutschland

Vorsorgende Verfügung - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Die gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn es kein Testament gibt

Das Testament - wie schreibe ich ein rechtsgültiges Testament

Das Ehegattentestament - auch Berliner Testament genannt

Wie ist das Pflichtteilsrecht geregelt

Das geltende Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz

Testamentsvollstreckung und Aufbewahrung des Testaments

Was passiert, wenn der WWF Deutschland erbt

Es waren keinerlei juristische Vorkenntnisse erforderlich.

 
Tag der Offenen Tür in der Zweigstelle Buchen am 16. Juni 2012

Die Fachanwaltskanzlei für Erbrecht Roth & Maulbetsch, Herr FAErbR Wolfgang Roth und Herr FAErbR Thomas Maulbetsch, führte zusammen mit den weiteren Dienstleistern im Gebäude in der Amtsstraße 22, 74722 Buchen am Samstag, 16. Juni 2012 in der Zeit von 11.00 - 16.00 Uhr einen Tag der Offenen Tür durch.

In angenehmer Atmosphäre konnte sich die Bevölkerung einen Überblick über das Angebot und die Tätigkeiten der sich im Haus befindlichen Dienstleister verschaffen.

Tag der Offenen Tür am 16. Juni 2012

 
Wirksamkeit eines Testaments mit der Einleitungs-Formulierung „Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen“

Das OLG München hatte sich im Beschluss vom 15.05.2012 – 31 Wx 244/11 mit einem auslegungsbedürftigen Nichtjuristen-Testament zu befassen. Der Erblasser begann sein Testament mit den Worten „Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen“. Das Testament wurde kurz vor einer Gallenoperation in einem Krankenhaus erstellt.

 

Nach dem Tod des Erblassers stellte sich die Frage, ob die genannte Formulierung nur ein Motiv für die Errichtung des Testaments war oder ob aus juristischer Sicht eine Bedingung vorlag.

 

Sollte die einleitende Angabe im Testament ein Motiv im Rahmen des Konditionalsatzes gewesen sein, dann wäre die Operation lediglich der Anlass bzw. das Motiv für die Errichtung eines Testaments. Folge ist, dass das Testament auch nach der erfolgreichen Operation weiter Gültigkeit hat.

 

Wäre die Formulierung eine echte Bedingung, so hätte die Erbeinsetzung nur für diesen konkreten Fall des Todes während der Gallenoperation Gültigkeit gehabt.

 

Das OLG München stellt in seinem Beschluss fest, dass eine Auslegung des Testaments zu erfolgen hat und die Formulierung lediglich das Motiv für die Errichtung des Testaments war. Der ungewisse Ausgang der Operation war demnach Anlass für die Erstellung des Testaments. Das Testament hatte nach der Operation noch Gültigkeit.

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EU-Erbrechtsverordnung wurde vom EU-Parlament verabschiedet

Das Europäische Parlament hat die EU-Erbrechtsverordnung angenommen. Sie muss noch vom Rat der EU angenommen werden, was aber voraussichtlich im April 2012 geschehen wird. Die Verordnung wird voraussichtlich auf Erbfälle ab etwa Mitte 2015 anwendbar sein.

 

Das materielle Erbrecht, das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie das Güterrecht werden hiervon nicht betroffen sein.

  

Es geht in der Verordnung im Wesentlichen um die Regelung der Bestimmung des anwendbaren Rechts und eine Vereinheitlichung der Zuständigkeiten bzw. der Formalien bei einer Testamentserrichtung und beim Erbschein.

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Erbrecht und Mediation
Mediation (lat.: „Vermittlung“) ist eine außergerichtliche Lösung von Konflikten. Die Beteiligten versuchen eigenverantwortlich eine eigene Lösung mit der Unterstützung eines unabhängigen Dritten (dem Mediatior) zu finden. Der Mediator selbst hat im Gegensatz zu einem Richter keine eigene Entscheidungsbefugnis. Der Mediator leitet die Parteien mit einer strukturierten Verhandlungsführung an, damit die Parteien eine schnelle, flexible und kostengünstige Regelung gemeinsam finden. Es werden dabei die Interessen der Beteiligten berücksichtigt und gegenseitige Kommunikationsblockaden aufgelöst.
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