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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Zuschlag

Der Zuschlag ist bei einer Versteigerung die Annahme des Meistgebots eines Bieters durch den Versteigerer. Bei Immobilienversteigerungen, demnach bei der Teilungsversteigerung bei Miterbengemeinschaften oder bei der Zwangsversteigerung, erwirbt der Ersteher mit dem Zuschlag zugleich die Gegenstände, auf welche sich die Versteigerung erstreckt hat und er wird mit dem Zuschlag Eigentümer des Grundstücks.

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