Mündelsichere Geldanlagen sind Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste praktisch ausgeschlossen sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Umgang mit dem Mündelgeld in den §§ 1806 ff. BGB geregelt.
← zurückBitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.
Kontakt