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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Verfügung von Todes wegen

Eine Verfügung von Todes wegen ist juristisch ein Rechtsgeschäft des Erblassers, bei dem seine Willenserklärung aufschiebend bedingt mit seinem Tod unmittelbare Wirkung entfaltet. Mit der Verfügung von Todes wegen entscheidet der Erblasser über seine Rechtsnachfolge sowie über das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tod. Im deutschen Erbrecht gibt es als Verfügung von Todes wegen das Testament und den Erbvertrag. Beim Testament gibt es die Unterpositionen Einzeltestament und gemeinschaftliches Testament. Beim gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern werden im Regelfall wechselbezügliche Verfügungen getroffen, also Verfügungen, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde. Diese wechselbezüglichen Verfügungen führen zu einer gewissen Bindung. Will der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen mit einem Dritten treffen, so muss er einen notariellen Erbvertrag mit diesem Dritten erstellen.

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