nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Grundstücksbewertung

Der Verkehrswert einer Immobilie wird nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmowertV) seit dem 01.07.2010 ermittelt. Steuerrechtlich gilt das Bewertungsgesetz, wobei hier auch vielfach der Verkehrswert entscheidend ist. Ein Verkehrswert liegt auch dann vor, wenn beispielsweise im Pflichtteilsrecht innerhalb von 5 Jahren die Immobilie zeitnah nach dem Erbfall veräußert wird. Eine Veräußerung liegt auch vor, wenn eine Teilungsversteigerung durchgeführt wird. Die Immobilienbewertung selbst ist entweder nach dem Sachwert- bzw. Ertragswertverfahren durchzuführen oder nach der Vergleichswertmethode.

← zurück

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Capital 2022Focus 2023Focus 2022Focus 2021Focus 2020WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht