Ein Erlassvermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung einem Schuldner die Bezahlung der Verbindlichkeit erlässt. Mit Annahme des Vermächtnisses erlischt somit die Verpflichtung des Schuldners gegenüber den Erben.
← zurückBitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.
Kontakt