nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
19.11.2017

Besteuerung der Abfindung für den Verzicht auf künftiges Pflichtteilsrecht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit vor kurzer Zeit veröffentlichtem Urteil vom 10.05.2017, Az.: II R 25/15 entschieden, dass die Steuer für die Abfindung, die ein zukünftiger gesetzlicher Erbe einem anderen gesetzlichen Erben für den Verzicht auf dessen zukünftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, sich im Verhältnis der zwischen den Erben maßgeblichen Erbschaftsteuerklasse richtet. Dies ist eine Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des BFH.

Zukünftiger Pflichtteilsanspruch und lebzeitiger Verzicht gegen Abfindung

Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte als letzte Instanz aus, dass die Schenkungsteuer für die Abfindung, die ein Bruder seinem anderen Bruder für dessen Verzicht auf dessen zukünftigen Pflichtteilsanspruch beim späteren Tod der gemeinsamen Mutter heute bereits zahlt, sich im Verhältnis der zwischen den Brüdern maßgeblichen Erbschaftsteuerklasse II richtet. Damit liegt nur ein Freibetrag gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in Höhe von EUR 20.000,- vor. Bis zu diesem Urteil war das Verhältnis Mutter zu Kind mit einem Schenkungsteuerfreibetrag von EUR 400.000,- entscheidend.

Expertentipp von Rechtsanwalt Thomas Maulbetsch

Bei einem Übergabevertrag sind ab jetzt bei den sog. Gleichstellungsgeldern unter den Geschwistern die niedrigen Freibetrage von nur EUR 20.000,- für den Pflichtteilsverzicht am übergebenen Objekt zu beachten. Der Notar wird Sie darauf nicht hinweisen, da für den Notar eine steuerrechtliche Beratung nicht von der Beurkundungspflicht umfasst ist. Nur ein versierter Fachanwalt für Erbrecht kann mit Ihnen zusammen den für Sie optimalen Übergabevertrag entwerfen und allen Beteiligten umfassend und ausführlich erläutern.






← zurück

Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Capital 2022Focus 2023Focus 2022Focus 2021Focus 2020WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht