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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
22.08.2016

Bundesgerichtshof spezifiziert Anforderungen an Pflichtteilsreduzierung bei Wohnungsrecht im Übergabevertrag

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.06.2016 – IV ZR 474/15 – seine sog. Genussverzichtsrechtsprechung im Rahmen eines Übergabevertrages, die bis dato nur hinsichtlich eines Nießbrauchs vorlag, für ein vorliegendes Wohnungsrecht spezifiziert.

 

Eine sehr wichtige Rechtsprechung zum Beginn der Abschmelzungsfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB für Pflichtteilsansprüche missliebiger Kinder. Der Bundesgerichtshof stellt konkrete Anforderungen an den Fristbeginn bei einem Wohnungsrecht. Es ist demnach ein wegweisendes Urteil für die juristische Praxis im Bereich der Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen (Rechtsanwalt Maulbetsch ist Mitautor im Fachbuch "Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden"), welches auch für Schenkungen vor dem 1.1.2010 Anwendung findet.






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