Mehrere 100 Millionen EURO werden jährlich in Deutschland privat vererbt. Umso erstaunlicher ist es deshalb, das die meisten Mitbürger nach dem Moto "Nach mir die Sintflut" handeln. Nur etwa jeder 5. Deutsche hinterlässt eine letztwillige Verfügung. Von diesem Fünftel wiederum sind nahezu 80 % der letztwilligen Verfügungen formunwirksam, sinnwidrig, widersprüchlich oder führen schlichtweg nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Folge heirvon sind nach dem Todesfall Streitgkeiten in den Familien, welche sehr kostenintensiv sind.
Ganz offensichtlich hat dieses nicht nachvollziehbare Verhalten seinen Grund in einer Tabuisierung des eigenen Ablebens. Der Umgang mit dem eigenen Tod bereitet vielen Menschen erhebliche Schwierigkeiten. Man befasst sich eben ungern mit wissenschaftlich nicht fassbaren Dingen, die außerhalb des irdischen Lebens liegen.
Das Verdrängen des eigenen Ablebens und der daraus resultierende Verzicht auf eine vernünftige Nachlassplanung kann leider nur als verantwortungslos bezeichnet werden. Nicht selten kommt es dadurch zu Streitigkeiten, die Familien über Generationen hinweg spalten und auseinanderbrechen lassen. Darüber erhält dadurch der Fiskus unnötig Erbschaftsteuern in erheblichem Maße, obwohl diese Steuern legal gespart hätten werden können.
Deshalb kann Ziel einer vernünftigen Nachlassplanung nur sein:
Auf den folgenden Seiten der Homepage werden einige grundlegende Ausführungen zum Thema Erbrecht gemacht. Dabei wird das Erbrecht in die gängigen Einzelbereiche untergliedert. Die Erläuterung von erbrechtlichen Begriffen von A-Z dient zu Ihrer Information. Auf diesen Seiten erfahren Sie ebenso, wo ich demnächst Vorträge zum Thema "Erbrecht" halten werde.