Italien PDF Drucken
Viele italienische Staatsbürger leben in Deutschland und haben sich mittlerweile Vermögen erarbeitet. Im Gegensatz hierzu haben viele Deutsche z.B. ein Häuschen in der Toskana.

Wie können Italiener in Deutschland ein wirksames Testament erstellen? Kann der Deutsche hier in Deutschland über sein Eigentum in Italien wirksam testieren oder muss er etwa nach Italien fahren und dort ein Testament erstellen?

Was passiert in einem Erbfall? Welches Recht ist anzuwenden? Italienisches oder deutsches Recht oder vielleicht sogar Beide?

Viele Fragen, die im Verhältnis zu Italien, selbst für die Erbrechtspezialisten nicht immer einfach zu beantworten sind.

Unproblematisch ist die Feststellung des anzuwenden Erbrechts. Deutschland wie Italien legen die Staatsangehörigkeit zu Grunde. Ein Italiener wird nach italienischen Erbrecht und ein Deutscher nach deutschem Erbrecht beerbt. Dies gilt unabhängig, in welchem Land der Verstorbene gelebt hat bzw. wo er gestorben ist (sog. Staatsangehörigkeitsprinzip).

Ein italienischer Erblasser kann aber in Abweichung vom bisherigen Staatsangehörigkeitsprinzip in Testamentsform eine Erklärung abgeben, mit der er an Stelle des Rechts seiner italienischen Staatsangehörigkeit als Erbstatut das Recht seines (letzten) Wohnsitzes wählt. Wechselt er den Wohnsitz später, ist die Rechtswahl unwirksam. Dies bedeutet, dass ein Italiener mit Wohnsitz in Deutschland deutsches Erbrecht wählen kann.

Die Problematik basiert auf den unterschiedlichen Grundlagen des Rechtssystems. In Italien ist das romanische Recht die Grundlage. Folge ist, dass es in Italien keinen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament gibt. Auch muss in Italien die Erbschaft innerhalb einer Frist ausdrücklich angenommen werden.

Hinsichtlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer war Italien bis zum 29.11.2006 ein „Schlaraffenland". Die Erbschaftsteuer wurde 2001 durch die damalige Regierung Berlusconi abgeschafft. Die nachfolgende Regierung unter Romao Prodi hat die Erbschaft- und Schenkungsteuer wieder eingeführt. Hier gilt es jetzt, die neue Gesetzeslage genau zu beachten, da zwischen Italien und Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. 

Praxistipp: In Deutschland ausgestellte Erbscheine werden in Italien nicht anerkannt!

Sie sehen, dass eine testamentarische Regelung oder Nachlassabwicklung mit Bezug nach Italien schwierige Einzelprobleme bedingt. Bei allen Problemen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.