| Erben und Vererben |
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Mehrere 100 Millionen EURO werden jährlich in Deutschland privat vererbt. Umso erstaunlicher ist es deshalb, das die meisten Mitbürger nach dem Moto "Nach mir die Sinnflut" handeln. Nur etwa jeder 5. Deutsche hinterlässt eine letztwillige Verfügung. Von diesem Fünftel wiederum sind nahezu 80 % der letztwilligen Verfügungen formunwirksam, sinnwidrig, widersprüchlich, oder führen schlichtweg nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Ganz offensichtlich hat dieses nicht nachvollziehbare Verhalten seinen Grund in einer Tabuisierung des eigenen Ablebens. Der Umgang mit dem eigenen Tod bereitet vielen Menschen erhebliche Schwierigkeiten. Man befasst sich eben ungern mit wissenschaftlich nicht fassbaren Dingen, die außerhalb des irdischen Lebens liegen. Das Verdrängen des eigenen Ablebens und der daraus resultierende Verzicht auf eine vernünftige Nachlassplanung kann nur als verantwortungs- und rücksichtslos bezeichnet werden. Nicht selten kommt es dadurch zu Streitigkeiten, die Familien über Generationen hinweg spalten und auseinanderbrechen lassen. Darüber hinaus wird dem Fiskus unnötig Erbschaftssteuern in erheblichem Maße "in den Rachen geworfen". Deshalb kann Ziel einer vernünftigen Nachlassplanung nur sein:
Auf den folgenden Seiten der Homepage werden einige grundlegende Ausführungen zum Thema Erbrecht gemacht. Dabei untergliedert sich das Erbrecht in die Bereiche "Vor dem Erbfall" und "Nach dem Erbfall". Die Erläuterung von erbrechtlichen Begriffen von A-Z dient zu Ihrer Information.
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